Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel, Geltungsbereich, Definitionen

1.1 Der Anbieter – im Folgenden "revision6" – erbringt Werk- bzw. Dienstleistungen auf dem Gebiet der EDV und Multimedia. Hierzu gehören u.a. Programmierung, Hard-/Software-Konfigurationen und Installationen, die Erstellung von EDV-gestützten Layouts und Grafiken, die Anfertigung von Konzepten und redaktionellen sowie Recherche-Arbeiten (nachfolgend insgesamt als "Produkte" oder "Produkt" bezeichnet) und schließlich Management- und Beratungsleistungen (nachfolgend insgesamt als "Dienstleistungen" oder "Dienstleistung" bezeichnet).

1.2 Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es unter anderem, einerseits den berechtigten Kunden die entsprechenden Nutzungsrechte an den Leistungen von revision6 zu gewähren und andererseits eine mißbräuchliche Ausübung der Nutzungsrechte durch dritte Personen zu vermeiden.

1.3 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die von revision6 ermöglichte Nutzung sämtlicher dem Kunden überlassener Produkte bzw. Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten außerdem für jedes Update der Produkte.

1.4 Die Kunden erhalten von revision6 die Nutzungsrechte an den Produkten zu den nachfolgenden Bedingungen.

1.5 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen von revision6 gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von revision6 abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, revision6 hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von revision6 gelten auch dann, wenn revision6  in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von revision6 gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, die unter den Anwendungsbereich der Nr. 1.1 fallen. Eine vorbehaltlose Ausführung einer Lieferung oder Leistung gilt nicht als konkludente Zustimmung zu den von revision6 abweichenden AGB des Kunden, selbst bei Kenntnis durch revision6 von den Abweichungen.

1.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

1.7 In diesen Geschäftsbedingungen bedeuten:

Datenträger: elektronisches Speichermedium wie z. B. USB-Stick dauerhaften Festlegung von maschinenlesbaren Informationen; Download: die Datenfernübertragung zur dauerhaften elektronischen Speicherung von maschinenlesbar erfaßten, in einer Datenbank elektronisch gespeicherten Werken oder sonstigen Daten in einem Rechner des Endnutzers; Rechner: vom Nutzer verwendete technische Vorrichtung zur Bearbeitung von maschinenlesbaren Daten, u.a. bestehend aus Speicher, Bildschirm und Drucker;Speicherung: die elektronische Eingabe von Werken oder sonstigen maschinenlesbaren Daten in einen Rechner mittels Tastatur, deren Einspielung in maschinenlesbarer Form auf Datenträger oder deren elektronische Eingabe durch Scanner.

Entstehen im Übrigen im Rahmen der Nutzung Uneinigkeiten zwischen den Vertragsparteien über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen o.ä., sind die jeweiligen zurzeit des Vertragsabschlusses gültigen DIN-Normen einzuhalten.

2. Nutzung

2.1 Urheberrecht
Die Produkte einschließlich ihrer Softwarebestandteile, Programm- und Datenkonzeptionen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erkennt sämtliche Rechte von revision6 an den Produkten und Dienstleistungen (Patente, Markenrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse etc.) uneingeschränkt an.

2.2 Nutzungsrechte des Kunden
revision6 überträgt dem Kunden an den oben bezeichneten Dienstleistungen und Produkten zeitlich und räumlich unbeschränkt das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in beliebiger Auflage und Form. Die Lizenzbestimmungen der eingesetzten Redaktionssysteme sind weiterhin gültig. Die Einräumung von Nutzungsrechten durch revision6 an den Kunden sowie deren Abtretung ist bedingt durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars. Der Kunden ist nicht berechtigt, vorher seinerseits Nutzungsrechte an den Dienstleistungen und Produkten von revision6 einzuräumen. revision6 ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich die der Kunde liefert. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese vorstehenden Nutzungsrechte an Dritte weiterzuübertragen und/oder in sonstiger Weise weiterzugeben.

2.3 Keine Änderung von Schutzrechtshinweisen
Der Kunde ist unter keinen Umständen befugt, Änderungen von in den Produkten/Dienstleistungen enthaltenen Firmen, Marken, Urheberrechtsvermerken und sonstigen Vermerken über Rechtsvorbehalte und Nutzungsberechtigungen vorzunehmen.

2.4 Präsentationen/Pitches
Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum von revision6. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es revision6 unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.

3. Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung

3.1 Die an revision6 durch den Kunden zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis (Kostenvoranschlag) von revision6.

3.2 Vergütung
Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, wird die Auftragssumme des Kostenvoranschlags in mehreren Teilen in Rechnung gestellt: Mit Beauftragung wird eine Anzahlung in Höhe eines Drittels des Auftragsvolumens zur sofortigen Zahlung fällig. Im weiteren Projektverlauf führen folgende Umstände zur Abrechnung des Fortschrittes, einer Auftragsposition oder des Gesamtprojektes:

  1. Anteilige Abrechnung der Projektfortschritte jeweils zum Monatsende (abzüglich bereits geleisteter Zahlungen)*
  2. Erfüllung und schriftliche Abnahme des Gesamtprojektes durch den Kunden
  3. Fehlende Mitwirkung des Kunden zur Erfüllung der Auftragsposition (innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung zu schriftlichen, diesbezüglichen Fragestellungen)

Die Vergütung wird sofort nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Dienstleistung sowie Zugang der Rechnung kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

*Beispiel zu 3.2.1:
Das Projektvolumen beträgt EUR 12.000 und der Auftraggeber erhält eine Anzahlungsrechnung über EUR 4.000. Zum Ende des Kalendermonats werden Leistungen in Höhe von EUR 5.000 erbracht und abzgl. der Anzahlung noch EUR 1.000 zur Zahlung fällig. Das restliche Projektbudget von EUR 7.000 wird auch jeweils zum Monatsende nach erbrachter Leistung in Rechnung gestellt.

3.3 Fortlaufende Positionen
Fortlaufende Positionen haben – sofern nicht anders ausgewiesen – eine Laufzeit von 12 Monaten, die mit Beauftragung im Voraus in Rechnung gestellt wird. Sie verlängern sich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils um eine weitere Laufzeit.

3.4 Werkvertrag
Mit der Beauftragung wird ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB geschlossen, dem die als Kostenvoranschlag zu verstehende Kalkulation des unterbreiteten Angebotes im Sinne von § 650 BGB zugrunde liegt. Somit schuldet revision6 die Erstellung des vereinbarten Werkes.

3.5 Zahlungsverzug
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist revision6 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gegenüber dem Kunden zu fordern, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt. Ansonsten ist revision6 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu fordern. Falls revision6 in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist revision6 berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass revision6 als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.6 Kündigung
Bei eintretendem Zahlungsverzug oder fehlender Mitwirkung des Kunden (innerhalb von 7 Tagen keine Rückmeldung zu schriftlichen Projektfragestellungen) zur Auftragserfüllung behält sich revision6 die Kündigung des Vertrages vor. Bei Kündigung des Vertrages durch revision6 oder den Kunden werden alle erbrachten Aufwände vollständig, sowie das verbleibende Projektbudget nach § 649 BGB pauschal zu 10% in Rechnung gestellt.

3.7 Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Mehraufwände

4.1 Mehraufwände durch erhöhte Arbeitsaufwände
Alle im Projektverlauf entstehenden Aufwände werden kontinuierlich protokolliert. Nach Freigabe der Konzeption (Gliederung und Architektur) wird möglicherweise eine präzisere Bewertung der Aufwände für alle nachfolgenden Positionen durchgeführt. revision6 hat das Recht, diesen Kostenanschlag übersteigende Mehrkosten abzurechnen, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Diese Aufwände werden zum gleichen Tages– oder Wochensatz verrechnet, der im Kostenvoranschlag angesetzt ist (gültig innert 6 Monate ab Erstellung des Kostenvoranschlages).

4.2 Mehraufwände durch Neuanforderungen
Sobald Mehraufwände durch konzeptionelle, gestalterische oder funktionelle Änderungswünsche des Kunden absehbar sind, wird revision6 den Kunden darüber informieren. Zur Freigabe dieser Mehraufwände genügt der formlose Schriftverkehr.

4.3 Mehraufwände durch Projektverlängerung
Jedes Projekt ist mit Kosten für Management und Infrastruktur verbunden, die sich über die Laufzeit erhöhen. Soweit nicht bereits im Kostenvoranschlag spezifiziert, stellt revision6 in der Kickoff-Besprechung den zeitlichen Rahmen des Projektes vor. Falls die Projektlaufzeit überzogen wird hat revision6 das Recht, jede zusätzliche Woche mit dem genannten Wochensatz für Projektmanagement in Rechnung zu stellen (siehe auch 4.1).

5. Installation, Einweisung, Fertigstellung und Verzug

5.1 Gegebenenfalls erforderliche Installationen eines Produktes erfolgen über einen Download oder in Form der Übergabe eines sonstigen Datenträgers.

5.2 Bei gesonderter Vereinbarung wird revision6 den Kunden und eine bestimmte Anzahl seiner Mitarbeiter nach Installation eines Produktes in die Benutzung des Programms einweisen. Auf Wunsch des Kunden wird revision6 die Einweisung wiederholen oder intensivieren; die zusätzliche Einweisungszeit ist dabei gesondert zu vergüten.

5.3 Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden führen zur Aufhebung vereinbarter Termine für die Erbringung des Produkts oder der Dienstleistung durch revision6.

5.4 Der Kunde ist zum Rücktritt erst berechtigt, wenn die, durch revision6 nach Fälligkeit gesetzte, angemessene Frist zur Leistung fruchtlos verstrichen ist. Die Frist ist in der Regel angemessen, wenn sie mindestens vier Wochen beträgt.

5.5 Setzt der Kunde revision6, wenn dieser bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Frist zur Leistung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, sofern revision6 die gesetzte Frist schuldhaft hat verstreichen lassen. Die Frist muss mindestens vier Wochen betragen.

5.6 Schadensersatzansprüche gegen den revision6 wegen Verzuges richten sich nach Ziffer 7.

6. Gewährleistung

6.1 Jede Gewähr für die Richtigkeit der Daten aus Datenbanken, die ggf. in dem Produkt/der Dienstleistung enthalten sind, wird ausgeschlossen.

6.2 Stellen sich Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs als mangelhaft heraus, so kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. In diesem Fall kann revision6 nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

6.3 Ist revision6 zur Mängelbeseitigung/Neuherstellung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die revision6 zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Neuherstellung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu vermindern und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Das Recht des Kunden, gem. §§ 634 Nr. 2, 637 BGB den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einschließlich Schadensersatzanspruch beträgt ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für den Schadensersatzanspruch gilt im übrigen Ziffer 7.1 bis 7.5.

7. Haftung

7.1 revision6 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet revision6 nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

7.2 Die Haftung für Datenverlust wird zusätzlich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

7.3 Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet revision6 nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.5 Soweit die Haftung durch revision6 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von revision6.

7.6 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8. Untersuchungs- und Rügepflicht

8.1 Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Lieferung im Hinblick auf dessen Mangelfreiheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 16 Werktagen nach Lieferung des Produktes gegenüber revision6 schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der Mängel enthalten.

8.2 Mängel, die im Rahmen der unter Ziffer 8.1 beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind (versteckte Mängel), müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Einhaltung der unter Ziffer 8.1 dargelegten Rügeanforderungen schriftlich gerügt werden.

8.3 Bei einer Verletzung der vorstehenden Untersuchungs- und/oder Rügepflicht gilt das Produkt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

9. Eigentumsvorbehalt, vorzeitiges Erlöschen des Nutzungsrechts des Kunden

9.1 revision6 behält sich das Eigentum an dem Produkt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von revision6 aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. revision6 verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt revision6.

9.2 Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der revision6 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Vertragsgegenstand zurückzunehmen sowie Schadensersatz wegen Verzugs geltend zu machen.

9.3 Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch revision6 erlischt das diesbezügliche Recht des Kunden zur Nutzung und Verwendung des hiervon betroffenen Produktes. Sämtliche vom Kunden angefertigten diesbezüglichen Programmkopien müssen vom Kunden unverzüglich gelöscht werden.

10. Subunternehmer

Es ist revision6 gestattet, die Produkterstellung und/oder die Erbringung der Dienstleistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu übertragen.

11. Geheimhaltungs- und Obhutspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit revision6 von diesem zugänglich gemachten Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses von revision6 erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt geboten - auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die der Allgemeinheit aufgrund von Veröffentlichungen Dritter ohne Zutun des Kunden zugänglich gemacht worden sind; für das Vorliegen einer solchen Ausnahme trägt der Kunde die Beweislast.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen revision6 und Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

12.2 Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung wird München als Gerichtsstand vereinbart. revision6 bleibt es jedoch vorbehalten, auch einen anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.

12.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von revision6 in München.

12.4 Änderungen und Ergänzungen sind nur in Schriftform wirksam. Der Verzicht auf diese Regelung bedarf ebenfalls der Schriftform.

12.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die bestmöglich dem am nächsten kommt, was revision6 und der Kunde gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.